Das SV-Büro Jösch gestellt Verkehrswertgutachten zur Kaufpreisaufteilung in Grund und Boden in Bezug auf die Gebäudeabschreibung (AfA),wenn das typisierte Verfahren der Finanzverwaltungen die individuelle Situation nicht widerspiegelt.
Die Finanzverwaltungen nutzen ein typisiertes Verfahren um eine Kaufpreisaufteilung bei Gebäudeabschreibungen (AfA) vorzunehmen. Dieses Verfahren spiegelt vermutlich in den wenigsten Fällen der realen Praxis wieder. Die Höhe der Gebäudeabschreibung (AfA) richtet sich nach den Anschaffungskosten für das Gebäude/Bauwerk. Dabei wird der Kaufpreisanteil für den Grund und Boden nicht berücksichtigt. Dabei bleiben häufig Besonderheiten des Gebäudes wie beispielsweise durchgeführte Modernisierungen oder Teilmodernisierungen, größere Sanierungsmaßnahmen und die Bearbeitung von Bauschäden usw. unberücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass dem typisierten Verfahren folgend, der nicht abschreibungsfähige Anteil an Grund und Boden deutlich zu hoch und der abschreibungsfähige Gebäudeanteil zu gering angesetzt wird.